Professur für Öffentliches Recht

Gefahrenabwehr-, Daten- und Informationsrecht sowie Recht der Digitalisierung


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Polizeirecht I

In der Veranstaltung Polizeirecht I werden die zentralen Themen des Polizeirechts behandelt, beginnend mit einer Einführung in die Aufgaben und die historische Entwicklung des Polizeirechts sowie den verfassungsrechtlichen Grundlagen. Es wird ein Überblick über die relevanten Rechtsquellen und die Systematik des Ordnungsrechts gegeben. Zudem werden die Organisation und Zuständigkeiten der Polizei und der Gefahrenabwehrbehörden beleuchtet. Das Modul umfasst auch polizeiliche Handlungsformen, die Konsequenzen für den Rechtsschutz und erste Einblicke in das Vollstreckungsrecht. Wichtige Themen wie die Generalklausel, der Schutz von öffentlicher Sicherheit und Ordnung, Gefahrensituationen, Ermessen und Verhältnismäßigkeit werden vertieft.

Quelle: https://akademie-der-polizei.hamburg.de

Polizeirecht II

In der Veranstaltung Polizeirecht II werden zentrale polizeiliche Maßnahmen im Kontext der Gefahrenabwehr vertieft. Dazu gehören die Identitätsfeststellung, Platzverweise, Betretungs- und Aufenthaltsverbote sowie das Gewahrsam von Personen. Weiterhin werden Themen wie polizeiliche Begleitung, die Sicherstellung von Sachen und Durchsuchungsmaßnahmen behandelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Verwaltungszwang, der Vollstreckung im gestreckten Verfahren und der Ersatzvornahme. Zudem werden Zwangsmaßnahmen wie der Schusswaffengebrauch, insbesondere im Verhältnis zum Notwehrrecht, sowie die damit verbundenen Kostenersatz- und Entschädigungsansprüche der Polizei und Verwaltungsbehörden thematisiert.

Quelle: https://akademie-der-polizei.hamburg.de

Grundlagen des polizeilichen Informations- und Datenverarbeitungsrechts

Die Veranstaltung Grundlagen des polizeilichen Datenverarbeitungsrechts vermittelt einen umfassenden Überblick über die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es behandelt die relevanten Bestimmungen des Grundgesetzes (GG) sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Zudem werden europäische und internationale Standards betrachtet, wie die Charta der Grundrechte der EU, die EMRK und deren Rechtsprechung, sowie relevante europäische und völkerrechtliche Abkommen zum Datenschutz. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den nationalen Datenschutzregelungen, darunter das Bundesdatenschutzgesetz, das Telekommunikationsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz. Zudem wird das Polizeirecht, insbesondere das PolDVG, systematisch eingeordnet und erläutert.

Quelle: https://akademie-der-polizei.hamburg.de

Hamburger Examenskurs

Die Veranstaltung ist Teil des zehnmonatigen Hamburger Examenskurs (HEX) der Universität Hamburg und hat eine systematische Wiederholung und Vertiefung des Polizei- und Ordnungsrechts zum Gegenstand.

Quelle: https://uni-hamburg.de

Rechtsetzung und Regulierung

Die Vorlesung gehört zu den Grundlagen des Rechts und greift die Fragen nach der „richtigen“, „guten“ oder auch „nachhaltigen“ rechtlichen Regulierung aus einer juristischen, aber auch fachübergreifenden Perspektive auf. Sie thematisiert die theoretischen und wissenschaftlichen Grundlagen von Regulierung und Gesetzgebung und referenziert dabei auf die verschiedensten Lebens- und Gesellschaftsbereiche – ausgehend von einer ersten Analyse der politischen Zielsetzung über die (strategische) Wahl der passenden Regulierungsstruktur bis zur Formulierung des Normtextes.

Quelle: https://uni-hamburg.de

Gesetzesgestaltung, Rulemaking und Compliance-Management als juristische Schlüsselqualifikation

Das Seminar hat die Frage nach der „richtigen“ oder „guten“rechtlichen Regulierung zum Gegenstand. Anhand von Übungen zu aktuellen Politikzielen amtierender Regierungen, etwa zur Arbeits- und Wirtschaftspolitik, zur Gleichstellung, zur Umwelt- und Klimapolitik erlernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Kompetenzen und Fertigkeiten für die Konzeption, Erarbeitung und Gestaltung von Gesetzen und anderer staatlicher Normen auch im Sinne eines umfassenden Compliance Management. Im Vordergrund steht dabei die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs in mehreren Arbeitsschritten über das gesamte Semester, ausgehend von einer ersten Analyse des politischen Auftrags über die (strategische) Wahl der passenden Regulierungsstruktur bis zur Niederschrift des Normtextes und der Gesetzesbegründung.

Quelle: https://uni-hamburg.de